Verkaufsbedingungen Wiederverkäufer

1. DEFINITIONEN
1.1 Den in der gegenständlichen Klausel aufgeführten Begriffen wird die folgende Bedeutung zugemessen:
a) „Unit”: Die Gesellschaft Unit Garage Srl, mit Rechtssitz in 47832 - San Clemente (RN), Via Annibolina 19, Italien; St. Nr. und UID-Nr. 04242270405;
b) „Käufer”: Die natürlichen oder juristischen Personen (Unternehmer oder Fachleute), die die Produkte von Unit kaufen, um sie in den eigenen Geschäftsräumen wiederzuverkaufen und die also NICHT als Verbraucher bzw. Vertriebshändler bzw. Handelsvertreter handeln;
c) „Unit-Website”: Die Website www.unitgarage.it;
d) „Produkte”: Die auf der Unit-Website veranschaulichten Produkte;
e) „AVB”: Die gegenständlichen Allgemeinen Verkaufsbedingungen;
f) „Formular”: Das spezielle Bestellformular in elektronischer Form, das auf der Unit-Website zu finden ist;
g) „Marke”: Eingetragene Marke von Unit;
h) „Vertrauliche Informationen”: Die Informationen aus dem Eigentum von Unit in Bezug auf die Produkte, das Know-how, die Meldungen technischer rund kommerzieller Art von Unit, als Beispiel und nicht erschöpfend: Pläne, Prospekte, Dokumentationen, Formeln, Kataloge, Bedienungsanleitungen, Frequently asked questions, Produktcodes, Preislisten und Korrespondenz;
i) „Land”: Das Land in dem der Geschäftssitz des Käufers liegt.

2. ANWENDUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Die gegenständlichen AVB regeln die zwischen UNIT und dem Käufer über die Verfahren der Uni-Website abgeschlossenen Verträge des Fernabsatzes;
2.2 Die gegenständlichen AVB werden NICHT auf den Verkauf von Produkten zu Gunsten der Verbraucher angewendet, wie vom Verbraucherschutzgesetz gemäß GvD. 206 vom 6. September 2005 (ital. Verbrauchergesetz) festgelegt
2.3 Die gegenständlichen AVB regeln unter anderem den Verkauf von Gütern durch andere Personen als Unit, die auf der Unit-Website vorhanden sind oder über Links, Banner oder andere Hypertextverbindungen darauf erwähnt werden NICHT und Unit haftet nicht in Bezug auf den Verkauf dieser Personen;
2.4 Die gegenständlichen AVB können im Laufe der Zeit durch Unit geändert werden;
2.5 Mit der Unterzeichnung und der Annahme der gegenständlichen AVB erklären die Parteien, auf KEINE Weise zu beabsichtigen, einen dauerhaften Vertriebs- oder Handelsvertretervertrag zu errichten, den sie tatsächlich NICHT errichten. Kraft der oben genannten Bestimmungen wird kein ausschließliches Recht zuerkannt, umso weniger hat der Käufer das Recht auf eine Abfindung am Ende der Geschäftsbeziehung.

3. ABSCHLUSS DES VERTRAGES
3.1 Um mit dem Kauf der Produkte fortfahren zu können, wird der Käufer um Folgendes gebeten:
a) Im Voraus zu erklären, aufgrund von „Zwecken zu handeln, die auf die durchgeführte berufliche Aktivität zurückzuführen ist“;
b) Im Voraus zu erklären KEINE speziellen Verträge mit Unit abgeschlossen zu haben;
c) Die gegenständlichen Bedingungen zu lesen und mittels „Point-and-Click“ zu akzeptieren (eine Kopie davon kann gespeichert oder gedruckt werden);
d) Das spezielle Bestellformular in elektronischer Form durch die Eingabe der erforderlichen Daten in allen Teilen auszufüllen, das dann als Bestellung/Vertragsvorlage zu erachten ist.
Es wird genau angegeben, dass das Formular eine Zusammenfassung der AVB, der wesentlichen Merkmale jedes einzelnen bestellten Produktes und des entsprechenden Preises (inklusive aller anwendbaren Steuern und Abgaben), der Zahlungsmittel, die der Käufer verwenden kann, der Lieferart, der Versand- und Lieferkosten enthält;
e) Eventuelle Fehler bei der Eingabe der Daten im Formular zu kontrollieren, zu erkennen, und zu korrigieren;
e) Das Formular auf elektronischem Wege zu übermitteln;
3.2 Das Formular wird in der telematischen Datenbank von Unit für die für die Erledigung der Bestellung notwendige Zeit und für die gesetzlich notwendige Frist archiviert. Der Käufer kann, wenn er das spezielle Verfahren zur Registrierung auf der Unit-Website durchgeführt hat, Zugriff auf das eigene Formular erlangen, wenn er den Abschnitt der Unit-Website „Verzeichnis der Bestellungen" innerhalb des „Benutzerprofils" besucht;

3.3 Unit übermittelt dem Käufer an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse eine automatische Auftragsbestätigung, die eine Zusammenfassung der im Formular angegebenen Informationen enthält, als Beispiel und NICHT erschöpfend: Die anwendbaren Vertragsbedingungen, die wesentlichen Merkmale der verkauften Produkte, die detaillierte Angabe des Preises, der Zahlungsmittel, der Versandkosten, der anwendbaren Steuern;
3.4 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Unit dem Käufer die oben genannte Auftragsbestätigung übermittelt;
3.5 Trotz der Übermittlung der Auftragsbestätigung hat Unit das Recht, in den folgernden Fällen den Bestellungen NICHT stattzugeben:
a) Wenn Unit die Bezahlung für die Produkte NICHT erhalten hat;
b) Die vom Käufer im Formular eingegebenen Daten stellen sich als unvollständig oder NICHT korrekt heraus;
c) Die vom Käufer bestellten Produkte sind NICHT verfügbar, wenn auch nur vorübergehend;
d) Der Käufer Einzelstücke verlangt (bzw. Produkte, die auf spezielle Anfrage des Verbrauchers realisiert werden und die von den Standard-Produkten abweichen), die nicht den Sicherheitsnormen oder den guten Techniken entsprechen;
3.6 Falls Unit NICHT beabsichtigt, einer Bestellung stattzugeben, muss das Unternehmen fristgerecht und auf jeden Fall innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Tag nach der Übertragung des Formulars Folgendes tun:
a) Den Käufer darüber per E-Mail informieren;
b) Für die Rückerstattung des für die Bezahlung des Preises erstatteten Betrags an den Käufer..

4. MERKMALE DER PRODUKTE
4.1 Unbeschadet des Falls, dass das Produktdatenblatt oder die Auftragsbestätigung anderslautende Bestimmungen enthalten, nimmt der Käufer zu Kenntnis, dass die Produkte für den Straßenverkehr NICHT bauartgenehmigt sind daher einzig und alleine für andere Verwendungen eingesetzt werden können, wie zum Beispiel auf Ausstellungen, Veranstaltungen, Messen bzw. auf für den öffentlichen Verkehr geschlossenen Straßenkursen;
4.2 Unit übernimmt daher keine Haftung, wenn der Käufer die Produkte im normalen Straßenverkehr einsetzt und haftet NICHT für Personen- oder Sachschäden aufgrund einer anderen als vorhergehenden Verwendung.
4.3 Der Käufer verpflichtet sich, alle, die die Produkte vom Käufer selbst erwerben, in Bezug auf die Merkmale der Produkte und ihre NICHT-Eignung für den Straßenverkehr zu informieren. Falls der Käufer die Informationspflicht gemäß der gegenständlichen Klausel nicht beachtet, ist er verpflichtet, Unit von allen negativen Auswirkungen durch diese Unterlassung schad- und klaglos zu halben.

5. PREIS UND ZAHLUNGSWEISE
5.1 Die Bezahlung des Preises der Produkte kann vom Käufer folgendermaßen durchgeführt werden:
a) Per Paypal;
b) Per Banküberweisung beim Bankinstitut :
RIMINI BANCA
Geschäftsstelle: S Andrea in Casale
IBAN IT 50 B 08995 68110 030000051244
Für Zahlungen aus dem Ausland:
BIC-Code: ICRAITRRRN0 (die letzte Ziffer ist eine Null)
c) Per Kreditkarte.
5.2 Der Kaufpreis der Produkte und die Versandkosten werden, wie im Formular angegeben, vom Girokonto des Käufers im Moment der Bestellung gemäß Klausel 3 abgebucht;
5.3 Die Bezahlung gilt als durchgeführt, wenn der Betrag in der eigenen Bank in die tatsächliche Verfügbarkeit von Unit übergeht.

6. LIEFERZEIT
6.1 Unit sorgt nach dem Erhalt der entsprechenden Bezahlung so rasch wie möglich für den Versand. Sollte Unit NICHT in der Lage sein, die Produkte innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach dem Erhalt der Bezahlung zu versenden, informiert Unit den Käufer darüber und gibt das wahrscheinliche Datum des Versandes an, der innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Erhalt der Bezahlung erfolgen muss und der Käufer kann entscheiden, ob er dieses Versanddatum annimmt oder die Bestellung stornieren und die Rückerstattung des bezahlten Betrages erhalten möchte. Beschließt der Käufer, die Bestellung zu stornieren, verzichtet er auf jeden Schadenersatz aufgrund von Verspätung
 6.2 Wenn der Käufer nach einer Mitteilung gemäß vorhergehender Klausel 6.1 den eigenen Wunsch bestätigt, die Bestellung auf jeden Fall erhalten zu wollen, verzichtet er außerdem auf jede Schadenersatzklage in Bezug auf Verzögerungen der Lieferung von weniger als 60 (sechzig) Tagen gegenüber der angegebenen und vereinbarten Frist. Im Fall einer Verzögerung von mehr als 60 (sechzig) Tagen gegenüber der in der vorhergehenden Klausel 6.1 angegebenen und vereinbarten Frist hat der Käufer das Recht, den Vertrag aufzulösen und eine Rückerstattung des bezahlen Preises und eine Entschädigung in der Höhe von maximal 10 % des Wertes der gekauften Produkte zu verlangen.

7. LIEFERUNG DER PRODUKTE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
7.1 Um die Logistik zu vereinfachen, wird der mit dem Versand beauftragte Frachtführer von Unit bestimmt und versteht sich als vom Käufer angenommen. Sollte der Käufer beabsichtigen, einen von ihm selbst bestimmten Frachtführer in Anspruch zu nehmen, muss er dies Unit rechtzeitig mitteilen;
7.2 Die Kosten für Verpackung und Transport der Produkte gehen zu Lasen des Käufers, wie im Formular angegeben;
7.3 Die Produkte werden von Unit an den Käufer an die von diesem im Formular angegebene Adresse geliefert. Zum Zeitpunkt des Versandes der Produkte wird dem Verbraucher per E-Mail eine Mitteilung übermittelt.
7.4 Bei Abwesenheit des Verbrauchers am angegebenen Lieferort wird eine Benachrichtigung hinterlassen und der Käufer ist nachfolgend auf diese verpflichtet, sich so rasch wie möglich mit dem Frachtführer in Verbindung zu setzen, um die Liefermodalitäten zu vereinbaren;
7.5 Unit haftet keinesfalls für eventuelle schlechte Serviceleistungen, Verspätungen oder Versäumnisse bei der Lieferung, die unvorhergesehenen Ereignissen oder höherer Gewalt zugeschrieben werden können. Die Haftung von Unit für Verspätungen bei der Lieferung kann den vom Käufer getragenen Preis und die Versandkosten NICHT übersteigen.

8. VERPACKUNG
8.1 Die Produkte werden von Unit entsprechend der gewöhnlichen Technik und Sorgfalt, die die Natur des Produktes erfordert und mit dem für die normalen Transportbedingungen erforderlichen Schutz verpackt und für den Versand vorbereitet;
8.2 Sonderverpackungen oder zusätzliche Leistungen müssen vom Käufer explizit verlangt werden und die entsprechenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des letztgenannten.

9. GARANTIE AUFGRUND VON MÄNGELN
9.1 Unit garantiert dem Verbraucher, dass die Produkte den in der Bestellung angegebenen technischen Spezifikationen entsprechen und somit dass diese keine Abweichungen und Mängel aufweisen;
9.2 Kleine Abweichungen, die mit der handwerklichen Verarbeitung der Produkte zusammenhängen, wie als Beispiel und NICHT erschöpfend Ungenauigkeiten bei den Bohrungen-Verbindungen, die auf jeden Fall KEINE Auswirkungen auf die Funktionalität bzw. das Aussehen bzw. das Bild der Produkte haben, gelten NICHT als Mängel oder Abweichungen:
9.3 Sofern in der Auftragsbestätigung NICHT anders festgelegt, gewährt Unit für die gelieferten Produkte eine Garantie von 12 (zwölf) Monaten ab dem Lieferdatum;
9.4 Die Teile der Produkte, die einem normalen Verschleiß unterliegen und die gelieferten Verbrauchsmaterialien sind von der Garantie ausgeschlossen.
9.5 Die Garantie gemäß der vorliegenden Klausel erlischt in den folgenden Fällen sofort:
a) Beschädigung, Demontage, Missbrauch oder falsche Verwendung, schlechte oder falsche Instandhaltung bzw. Aufbewahrung der Produkte;
b) Nichteinhaltung der in der Montageanleitung bzw. wenn vorhanden, auf dem gemeinsam mit dem Produkt gelieferten Video angegebenen Vorschriften;
c) Verwendung von Ersatzteilen der Produkte, die NICHT von Unit geliefert wurden;
d) Säumigkeit des Käufers bei den Unit geschuldeten Zahlungen;
9.6 Der Käufer muss die gekauften Produkte innerhalb kürzest möglicher Zeit prüfen und eventuelle Mängel bzw. Abweichungen müssen auf jeden Fall an Unit per Fax oder E-Mail mit anschließender Bestätigung per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von höchstens 8 (acht) Tagen nach dem Erhalt der Produkte oder dem Entdecken der Mängel im Fall von versteckten Mängeln gemeldet werden. Es gilt weiter als vereinbart, dass eventuelle Reklamationen oder Beanstandungen dem Käufer NICHT das Recht einräumen, die Zahlungen auszusetzen oder mit Verspätung durchzuführen;
9.7 Die Produkte werden nur als tatsächlich mangelhaft bzw. abweichend anerkannt, nachdem Unit das Vorliegen eines Mangels bzw. der Abweichung festgestellt hat und dem Verbraucher darüber per E-Mail eine Mitteilung zukommen lässt;
9.8 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist Unit auf keinen Fall zur Entschädigung für direkte oder indirekte Schäden irgendeiner Art verpflichtet, die durch die Produkte entstehen.

10. AUSTAUSCH UND REPARATUREN IN GARANTIE
10.1 Die Garantie von Unit sieht Folgendes vor:
a) Die Reparatur von Produkten, die als mangelhaft oder abweichend anerkannt wurden,
b) Ist die Reparatur NICHT möglich oder wenn es Unit diese aus irgendeinem Grund für NICHT angemessen hält, den Austausch von als mangelhaft oder abweichend anerkannten Produkten,
iii. Die Reduzierung des Preises der Produkte proportional zu den Abweichungen bzw. Mängeln;
10.2 Unit haftet NICHT für andere Auflagen oder Leistungen in Bezug auf die in der Klausel 10.1 angegebenen;
10.3 Die ausgetauschten Produkte müssen innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab dem Erhalt der vorhergehenden Mitteilung gemäß Klausel 9.7 an Unit zurückgesendet werden, wobei die Kosten zu Lasten der letztgenannten Gesellschaft gehen. Unit kann den Austausch nach eigener unanfechtbarer Entscheidung durchführen und den Käufer dazu berechtigen, die Produkte NICHT zurückzusenden.

11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
11.1 Unit haftet NICHT für eventuelle Schäden, die dem Käufer oder Dritten/Dingen/Tieren direkt oder indirekt durch die nicht korrekte Verwendung bzw. Montage der Produkte, durch eine nicht entsprechende Wartung oder durch die von nicht befugten Technikern durchgeführten Reparaturen entstehen sollten;
11.2 Unit haftet NICHT für eventuelle Unfälle oder Schäden des Käufers oder Dritter, die während der Tätigkeiten zur Verladung, Entladung, Montage oder Installation der Produkte entstehen;
11.3 Der Verbraucher enthebt Unit gemäß den Klauseln 11.1 und 11.2 ausdrücklich von jeder Haftung und verpflichtet sich, das Unternehmen vollkommen schad- und klaglos zu halten;

12. WERBUNG
12.1 Der Käufer hat KEINE Verpflichtung, die Produkte, die er erwirbt zu fördern;
12.2 Falls der Käufer beabsichtigt, die Produkte durch zum Beispiel Messen, Veranstaltungen, Showrooms oder eine andere Form von Werbung auf eigene Initiative zu fördern, muss er zuvor eine Mitteilung darüber an UNIT senden und muss sich dabei streng an die von Unit selbst beigestellten Angaben und Richtlinien halten;
12.3 Der Käufer hat KEIN Anrecht auf eine Vergütung, Rückerstattung oder eine andere Form von wirtschaftlicher Leistung durch Unit für die durchgeführte Werbeaktivität.

13. MARKE UNIT, REGISTRIERUNGSVERBOT, KENNZEICHEN UND DOMÄNENAMEN
13.1 Die Produkte sind durch die Marke gekennzeichnet. Der Käufer ist verpflichtet, die Marke auf den Produkten zu belassen und darf ohne spezielle und schriftliche Genehmigung von Unit KEINE anderen Marken auf den Produkten selbst anbringen;
13.2 Der Verkäufer verpflichtet sich dazu, die Marken, die Domänenamen und andere Kennzeichen von Unit bzw. jene in Bezug auf die Produkte weder direkt noch indirekt zu registrieren, auch keine eventuellen Marken, Domänenamen oder Kennzeichen, die ähnlich wie die von Unit sind und damit verwechselt werden könnten oder jene in Bezug auf die Produkte;
13.3 Falls der Kunde irgendein Eigentumsrecht auf die Marken, Namen oder andere Kennzeichen oder einen Domänenamen von Unit bzw. der entsprechenden Produkte registriert hat oder registriert, unter Verstoß gegen die vorhergehende Klausel 13.1, werden diese Registrierungen automatisch als vom Käufer auf Unit oder die rechtmäßigen Inhaber jener in Bezug auf die Produkte übertragenes Recht betrachtet und der Käufer verpflichtet sich daher ab jetzt, alle Handlungen durchzuführen, die nötig sind, um die Übertragung dieser Rechte vom Käufer auf Unit oder die rechtmäßigen Inhaber jener in Bezug auf die Produkte abzuschließen und wirksam zu machen, ohne Anrecht des Käufers auf eine Vergütung oder Rückerstattung der Ausgaben und der getragenen Kosten;
13.4 Der Käufer verpflichtet sich außerdem dazu, KEINE Namen und Kennzeichen zu verwenden bzw. zu registrieren, die zu einer Verwechslung mit den von Unit verwendeten Namen oder Kennzeichen führen könnten und dazu, die Produkte nicht zu imitieren oder mit einem anderen Mittel Handlungen zu setzen, die zur Verwechslung mit den Produkten von Unit führen könnten.

14. NICHT ALLEINBERECHTIGUNG
14.1 Dem Käufer wird keine Alleinberechtigung zuerkannt. Daher steht es Unit, sofern nicht anders von den Parteien vereinbart, frei:
a) Die Produkte direkt im Land zu verkaufen;
b) Die Produkte an andere Wiederverkäufer bzw. Vertriebshändler im Land zu verkaufen;
c) Eigene Handelsvertreter und Vertriebshändler im Land zu ernennen; ohne dass dem Käufer dabei eine Vergütung, auch nicht in Form einer Provision, zuerkannt wird.

15. ENTSCHÄDIGUNG
15.1 In Bezug auf den Wiederverkauf von Produkten hat der Käufer KEIN Recht auf irgendeine eventuell an Unit erbrachte Vergütung, Schadenersatz, Entschädigung wegen Auflösung oder Bezahlung der Entschädigung des Geschäftswertes.

16. VERPFLICHTUNG ZUR GEHEIMHALTUNG UND VERSCHWIEGENHEIT
16.1 Der Verbraucher ist sich der Wichtigkeit und des beachtlichen industriellen und kommerziellen Wertes der vertraulichen Informationen in deren Besitz oder Kenntnis er direkt oder indirekt gelangen könnte bewusst und verpflichtet sich zu Folgendem:
a) Diese vertraulichen Informationen NICHT außerhalb des für die Durchführung der eigenen beruflichen Tätigkeit notwendigen Rahmens zu verbreiten, veröffentlichen bzw. direkt oder indirekt an Dritte in irgendeiner Form mitzuteilen und NICHT zu verteilen oder irgendwie direkt oder indirekt zu verwenden;
b) Alle vertraulichen Informationen in schriftlicher oder konkreter Form an einem sicheren und unzugänglichen Ort aufzubewahren und alle entsprechenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der zur Geheimhaltung der erhaltenen vertraulichen Informationen zu ergreifen;
c) Diese vertraulichen Informationen unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzkodex (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 196 vom 30. Juni 2003) zu verwenden;
d) Diese vertraulichen Informationen NICHT zum eigenen Vorteil oder dem Vorteil Dritter zu verwenden;
e) Dokumente (einschließlich der elektronischen) NICHT auf irgendeine Art ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Unit zu vervielfältigen, kopieren bzw. duplizieren, die vertrauliche Informationen oder einen Teil davon enthalten;
16.2 Darüber hinaus verpflichtet sich , a fronte della semplice schriftliche Forderung durch Unit Garage srl:
a) Die Nutzung der vertraulichen Informationen sofort einzustellen;
b) Unit alle vertraulichen Informationen in seinem Besitz innerhalb von 3 (drei) Tagen nach dem Erhalt der Forderung zurückzuerstatten bzw. zu vernichten;
c) Schriftlich innerhalb von 3 (drei) Tagen nach dem Erhalt der Forderung schriftlich zu bestätigen, dass sich keine vertraulichen Informationen mehr in seinem Besitz befinden und dass die, die sich in seinem Besitz befanden, vernichtet wurden.

17. HÖHERE GEWALT
17.1 Das Unternehmen Unit haftet NICHT für die Nichterfüllung seiner Verpflichtung, falls dies auf höhere Gewalt zurückzuführen sein sollte. Ereignisse höherer Gewalt stellen zum Beispiel folgende dar: Kriege, Bürgerkriege, Brände, Überschwemmungen, Unterbrechung der Stromversorgung und Antriebskraft, Streiks und scherwiegende Schwierigkeiten bei der Versorgung;
17.2 Sollte die höhere Gewalt über einen Zeitraum von mehr als 6 (sechs) Monaten fortbestehen, hat jede Partei das Recht, den Vertrag aufzulösen.

18. MITTEILUNGEN
18.1 Jede auf Grundlage des Vertrages oder der AVB erforderliche oder verlangte Mitteilung versteht sich folgendermaßen als gültig durchgeführt:
• Für Unit: An die vom Verbraucher in der Bestellung angegebenen Adressen und Kontaktadressen;
• Für den Verbraucher: An die folgenden Adressen von Unit: 47832- San Clemente (RN), Via Annibolina 19; Fax: +39 0541 980625; E-Mail: info@unitgarage.com.

19. ANWENDBARES RECHT
19.1 Der Vertrag und die gegenständlichen AVB werden durch das italienische Gesetz geregelt und werden auf Grundlage dessen ausgelegt, mit speziellem Ausschluss des Wiener Übereinkommens 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.

20. ZUSTÄNDIGER GERICHTSHOF
20.1 Für alle Meinungsverschiedenheiten, die sich aus Bestellungen oder den gegenständlichen AVB ergeben sollten oder die damit zusammenhängen, einschließlich der bezüglich ihrer Gültigkeit, Wirksamkeit, Durchführung, Auslegung und Auflösung ist ausschließlich die Justizbehörde von Rimini zuständig.
Dennoch hat Unit abweichend von den oben genannten Bestimmungen auf jeden Fall das Recht, sich an den Richter im Land zu wenden, in dem sich der Wohnsitz des Käufers befindet.

21. INFORMATIONSSCHREIBEN ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
21.1 Gemäß der italienischen Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten informiert Unit den Käufer, dass die personenbezogenen Daten (meldeamtliche, kennzeichnende, steuerliche und wirtschaftliche) in Bezug auf juristische Personen, die mit Unit in Beziehung treten sowie die personenbezogenen Daten der natürlichen Personen, die für diese handeln, für Zwecke erfasst, eingetragen, neugeordnet, gespeichert und verarbeitet werden, die mit der Verwaltung und Buchhaltung zusammenhängen. Im Speziellen betreffen diese Zwecke die folgenden Tätigkeiten: Organisation der Bestellungen und Rechnungen; Abschluss eventueller Verträge (einschließlich Verträge für Kreditversicherungen von Unit gegenüber dem Käufer und Verträge zur Übertragung dieser Forderung); Verwaltung der Lieferanten; Erfüllung der Vertragsverpflichtungen und der rechtlichen Verpflichtungen. Die oben genannten Daten können in Bezug auf die Zwecke, für die sie erfasst wurden, Dritten mitgeteilt werden.
21.2 Das Vorstehende gilt als Informationsschreiben gemäß der oben genannten Verordnung und der Käufer erklärt, für alle gesetzlichen Zwecke seine eigene Einwilligung zur Verarbeitung der oben genannten Daten durch Unit zu erteilen. Der Käufer erklärt darüber hinaus, den Text des Art. 13 des GvD Nr. 196 vom 30. Juni 2003 voll und ganz zu kennen, der ebenfalls auf der Unit-Website unter der Adresse „Privacy Policy" in Bezug auf „Rechte des Betroffenen” zu finden ist.”.

Gemäß Art. 1341 und 1342 des ital. BGB erklärt der Käufer, in die folgenden Klauseln ausdrücklich Einsicht genommen zu haben und diese zu akzeptieren:
Art. 3): „Abschluss des Vertrages” (Klauseln 3.4, 3.5);
Art. 4): „Merkmale der Produkte”;
Art. 5): „Preis und Zahlungsweise” (Klausel 5.3);
Art. 6): „Lieferzeit”;
Art. 7): „Lieferung der Produkte und Haftungsbeschränkung”;
Art. 9): „Garantie aufgrund von Mängeln” (Klauseln 9.2, 9.4, 9.5, 9.7, 9.8);
Art. 10): „Austausch und Reparaturen in Garantie” (Klausel 10.2);
Art. 11): „Haftungsausschluss“;
Art. 13): „Marke Unit, Registrierungsverbot, Kennzeichen und Domänenamen”;
Art. 14): „Nicht Alleinberechtigung”;
Art. 15): “Entschädigung;”
Art. 17) „Höhere Gewalt”;
art. 19): „Anwendbares Recht”;
Art. 20): „Zuständiger Gerichtshof”;
Art. 21): „Informationsschreiben”.

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